Dipl.-Psych. Christoph Steiner

Psychologischer Gutachter / Sachverständiger im Familienrecht


 

Mit diesen Seiten möchte ich  meine Arbeit kurz vorstellen. Ich wende mich  insbesondere an die Eltern, die wegen einer Begutachtung in ihrer Familiensache zu mir kommen. Meine Auftraggeber sind in der Regel Familiengerichte; als Sachverständiger und Rechtspsychologe erstelle ich Gutachten u.a. zu folgenden Fragestellungen: 

  • Elterliche Sorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht, Lebensmittelpunkt
  • Umgangsgestaltung
  • Erziehungsfähigkeit
  • Kindeswohlsicherung
  • Pflegekinderwesen, Rückführung.

Eine Begutachtung gliedert sich zeitlich in mehrere Abschnitte (Aktendurchsicht, Einzel-

gepräche mit den Eltern, Verhaltensbeobachtungen mit den Kindern und den Eltern, altersgemäß gestaltete Einzelsituationen mit den Kindern, ggf. Rücksprachen mit Lehrern, Erziehern oder anderen Fachkräften).

 

Nach der Phase der Untersuchungen schließt sich die Phase an, in der das Gutachten schriftlich erstellt wird. Dabei sind mir Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit und Transparenz wichtig. Jedes Gutachten endet mit einer Empfehlung, die ausführlich begründet wird.

 

Wenn es um Konflikte nach einer elterlichen Trennung geht, achte ich während meiner Tätigkeit darauf, ob es Ansatzpunkte für Lösungen gibt. Wenn sich diese abzeichnen, kann sich ein verändertes Vorgehen bei der Begutachtung ergeben.

 

Die Teilnahme an einer Begutachtung ist freiwillig. Dies gilt sowohl für die Erwachsenen als auch für die Kinder.

 

Als Gutachter bin ich zu Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Mit meiner Unterschrift unter ein Gutachten versichere ich an Eides statt, dass es unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden ist.